Piercing und Tattoo
Viele Stars haben es und man muss es fast haben, um „in“ zu sein: Ein Piercing oder ein Tattoo. Haben sie schon daran gedacht, dass dabei der Haut viele kleine offene Wunden zugefügt werden? Was ist, wenn durch unsauberes Arbeiten in diese Wunden Krankheitserreger gelangen?
Die österreichische „Piercingverordnung“ („Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren“, BGBl 261/2008 ) in Verbindung mit den „Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende“ BGBl 262/2008 verlangt die Einhaltung und Überprüfung strenger Hygieneregeln.
Wir sind zur Durchführung dieser Überprüfung berechtigt. Nach Überprüfung Ihres Betriebes durch unsere Inspektoren stellen wir den jährlich der Behörde vorzulegenden Unbedenklichkeitsnachweis aus.
Die österreichische „Piercingverordnung“ („Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren“, BGBl 261/2008 ) in Verbindung mit den „Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende“ BGBl 262/2008 verlangt die Einhaltung und Überprüfung strenger Hygieneregeln.
Wir sind zur Durchführung dieser Überprüfung berechtigt. Nach Überprüfung Ihres Betriebes durch unsere Inspektoren stellen wir den jährlich der Behörde vorzulegenden Unbedenklichkeitsnachweis aus.
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