Abwasser
Wir entnehmen repräsentative Proben bei gewerblichen und häuslichen Abwasserreinigungsanlagen und prüfen diese gemäß den jeweiligen Vorschreibungen und zulässigen Ablaufgrenzwerten.
Der Untersuchungsbefund dient unter anderem zur Vorlage bei Behörden oder Reinhalteverbänden.
Zum Untersuchungsumfang gehören:
Bewilligte Anlagen haben alle fünf Jahre auf das Maß ihrer Einwirkung, sowie deren Betriebszustand und Wirksamkeit überprüft zu werden.
In Kooperation mit Technischen Büros führen wir auch Überprüfungen gemäß § 134 WRG durch.
Der Untersuchungsbefund dient unter anderem zur Vorlage bei Behörden oder Reinhalteverbänden.
Zum Untersuchungsumfang gehören:
- Fettabscheider
- Mineralölabscheider
- Kläranlagen ( z.B. Drei- Kammer- Faulanlagen, Pflanzenkläranlagen,
- Tropfkörperanlagen, SBR- Anlagen, …)
- Dach- und Oberflächenentwässerungen
- Schwimmbadabwässer (Rückspülwässer, Beckenentleerungen)
- ...
Bewilligte Anlagen haben alle fünf Jahre auf das Maß ihrer Einwirkung, sowie deren Betriebszustand und Wirksamkeit überprüft zu werden.
In Kooperation mit Technischen Büros führen wir auch Überprüfungen gemäß § 134 WRG durch.
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Chemisches und mikrobiologisches Labor für Wasser, Hygiene und Umwelt
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