Allgemeine Geschäftsbedingungen der W. H. U. Gmbh
Bodenlehenstraße 15 | 5500 Bischofshofen | Österreich | www.whu-lab.at | [email protected]
Gültig ab 01.12.2022
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1. Allgemeines – Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
a. Für alle vertraglichen Verpflichtungen der W.H.U. GmbH gegenüber dem Auftraggeber gelten, soweit nicht durch andere Vereinbarungen eingeschränkt, die nachstehend formulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der W.H.U. GmbH. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber diese AGB als vertragliche Grundlage an. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und wirksam.
b. Die AGB sind auf der Website der W.H.U. GmbH veröffentlicht und in den Firmenräumen ausgehängt.
c. Der Begriff Bericht umfasst im Sinne dieser AGB alle von der W.H.U. GmbH erstellten Produkte wie z. B. Prüfberichte, Inspektionsberichte, Gutachten in jeder Übermittlungsform inklusive sämtlicher zugehörigen Tabellen etc. Der Begriff „schriftlich“ umfasst auch den elektronischen Datenverkehr (z. B. e-mail), nicht jedoch eine Kommunikation über soziale Medien.
2. Aufträge:
a. Aufträge können schriftlich, mündlich oder fernmündlich erteilt werden. Auch die bloße Übermittlung von Proben gilt, sofern dies aus der Art der Probe, der Übermittlung oder deren Bezeichnung erkennbar ist, als Erteilung eines Prüf- bzw. Inspektionsauftrages. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der W.H.U. GmbH kommt zustande und gilt als abgeschlossen, sofern der vom Auftraggeber erteilte Auftrag von der W.H.U. GmbH entweder schriftlich durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder bei direkt übersendeten Proben konkludent durch Untersuchung der Probe angenommen wurde.
b. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, dem angenommenen schriftlichen Auftrag bzw. aus der von der W.H.U. GmbH erstellten Auftragsbestätigung (das Datum der Auftragsbestätigung kann vom Datum des Vertragsabschlusses abweichen). Insbesondere gilt bei nicht schriftlich erteilten Aufträgen ein Auftrag lediglich in jenem Umfang als angenommen, als dieser von der W.H.U. GmbH unter Zugrundelegung des erforderlichen Prüf-und Inspektionsumfanges entweder in der Auftragsbestätigung oder aber in den Begleitdokumenten zum Auftrag schriftlich festgelegt und bestätigt wurde. Die W.H.U. GmbH ist berechtigt, in Berichten Konformitätsbewertungen, die sich aus dem Auftrag ergeben, anzuführen. Gesonderte Bewertungen sind extra festzulegen. Sofern nichts anderes vereinbart, werden von der W.H.U. GmbH Messunsicherheiten nur dann berücksichtigt, wenn dies in den Vorgabedokumenten vorgesehen ist. Dies gilt auch für etwaige Variabilitäten aus der Probenahme.
c. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen des angenommenen Auftrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die W.H.U. GmbH um Bestandteil des den Änderungen zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses zu werden. Weicht die Auftragsbestätigung in Art und Umfang vom ursprünglichen Angebot ab, so gilt die Auftragsbestätigung als neues Angebot, es sei denn der Auftraggeber erhebt binnen drei Tagen dagegen Einwendungen. Auch Erklärungen, Bestätigungen oder Zusagen von einzelnen Mitarbeitern, durch welche bestehende Aufträge angepasst oder geändert werden, bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform sowie der schriftlichen Bestätigung durch die W.H.U. GmbH.
d. Soweit Fristen für die Auftragsdurchführung vorgesehen sind, sind diese nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden, d.h. entweder im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgehalten sind.
e. Die W.H.U. GmbH erfüllt ihre Leistungen entweder vor Ort oder in den Laboratorien in 5500 Bischofshofen, Bodenlehenstraße 15 bzw. 6068 Mils, Gewerbepark 16.
f. Die W.H.U. GmbH kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Im Falle der Inanspruchnahme Dritter ist die W.H.U. GmbH jedoch verpflichtet den Auftraggeber von dieser Absicht in Kenntnis zu setzen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.
g. Die W.H.U. GmbH kann zur Vertragserfüllung auch andere entsprechend Befugte mit Teilen von Prüfungen bzw. Inspektionen als Subunternehmer heranzuziehen und diesen im Namen und für Rechnung der W.H.U. GmbH Aufträge erteilen. Die W.H.U. GmbH ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber bereits vor Vertragsabschluss davon zu verständigen und auf diesen Umstand hinzuweisen. Mit Auftragserteilung, trotz dieses Hinweises, erklärt sich der Auftraggeber mit der Beziehung allfälliger Subunternehmer einverstanden.
3. Rücktritt:
a. Verbraucher im Sinne des KSchG sind berechtigt innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angaben von Gründen von ihrem Vertrag formlos zurücktreten. Empfohlen wird hierfür das auf der Website der W.H.U. GmbH (www.whu-lab.at) befindliche Formular zu verwenden. Sollte die W.H.U. GmbH im Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes durch den Verbraucher bereits mit der Ausführung des Auftrages begonnen haben, so hat der Verbraucher die bis dahin angefallene Kosten anteilig zu bezahlen. Mangels Abschluss der Arbeiten kann von der W.H.U. GmbH kein Bericht erstellt werden.
b. Abgesehen von Verbrauchergeschäften ist ein Rücktritt vom Vertrag nur aus wichtigen Gründen zulässig.
c. Als wichtige Gründe im Sinne des Punktes3.b. dieser AGB wird insbesondere angesehen:
• Bei Verzug der W.H.U. GmbH: Ein Rücktritt des Auftraggebers ist erst nach Setzen einer angemessenen, mindestens 14tägigen und mit eingeschriebenem Brief gesetzten Nachfrist möglich.
• Bei Verzug des Auftraggebers im Falle einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages für die W.H.U. GmbH unmöglich macht oder erheblich behindert, ist die W.H.U. GmbH zum Rücktritt berechtigt.
d. Ist die W.H.U. GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält diese den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar; dieses gilt ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Die W.H.U. GmbH hat sich in diesem Fall die ersparten Aufwendungen im Sinne des § 1168 ABGB anrechnen zu lassen. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind die bis zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung von der W.H.U. GmbH erbrachten Leistungen zu honorieren.
4. Probenahme, Probenanlieferung und Probenaufbewahrung:
a. Die Anlieferung der Proben erfolgt - soweit nicht anders vereinbart - auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Bei Versand durch den Auftraggeber muss das Untersuchungsmaterial sachgemäß und unter Beachtung etwaiger von der W.H.U. GmbH erstellter Anweisungen verpackt sein.
b. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die auf eine gefährliche Beschaffenheit des Probenmaterials zurückzuführen sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf alle ihm bekannten Gefahren hinzuweisen und der W.H.U. GmbH diese Hinweise schriftlich mitzuteilen. c. Erfolgt eine gegenseitig vereinbarte Probenahme bzw. Inspektion oder eine Probenanlieferung vor Ablauf einer eventuellen Rücktrittsfrist so wird zur Kenntnis genommen, dass das Rücktrittsrecht mit der Berichtserstellung (=vollständige Vertragserfüllung) durch die W.H.U. GmbH erlischt. Eine Übernahme von Proben durch die W.H.U. GmbH erfolgt erst nach Erteilung eines Auftrages. Die W.H.U. GmbH ist berechtigt, die Übernahme von Proben ohne Auftrag abzulehnen. Aufgrund von Vorbereitungsarbeiten gelten mit der Übernahme der Proben mindestens 50% der vertraglichen Leistung als bereits erfüllt.
d. Die Proben werden, soweit die Beschaffenheit dies zulässt, mindestens 6 Monate nach Beendigung der Prüfung aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Proben unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften entsorgt. Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sofern der Kunde eine Rückgabe der Proben wünscht, erfolgt dies nach schriftlicher Aufforderung auf seine Kosten. Dies gilt auch für den Fall eines Vertragsrücktrittes.
5. Prüfungs- und Inspektionsdurchführung, Qualitätssicherung:
a. Die W.H.U. GmbH erbringt ihre Leistungen nach dem zur Zeit der Beauftragung geltendem Stand der Technik und unter Zugrundelegung branchenüblicher Sorgfalt. Nach Möglichkeit werden gesetzliche, genormte oder andere allgemein anerkannte Prüf- und Inspektionsverfahren angewendet. Die W.H.U. GmbH ist berechtigt, fachlich gerechtfertigte Änderungen an den Verfahren vorzunehmen. Der Wunsch nach speziellen Verfahren muss der W.H.U. GmbH bereits bei der Angebotsanfrage mitgeteilt werden. Die W.H.U. GmbH hat das Recht, die Durchführung von Prüfungen und Inspektionen abzulehnen, die ein objektives Ergebnis gefährden könnten oder von geringer Aussagekraft sind.
b. Der Kunde hat das Recht - sofern keine anderen gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen - bei den von ihm beauftragten Prüfungen und Inspektionen anwesend zu sein. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten (organisatorischer Aufwand, Geheimhaltung) sind von ihm zu tragen.
c. Die W.H.U. GmbH ist von der Akkreditierung Austria als Prüfstelle nach EN ISO 17025 und Inspektionsstelle nach EN ISO 17020 akkreditiert. Der Akkreditierungsumfang kann zu Geschäftszeiten in den Laborräumen eingesehen werden bzw. im Internet heruntergeladen werden.
6. Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen:
a. Sämtliche Preise sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt
b. In den angegebenen Preisen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht erhalten, diese ist vom Auftraggeber gesondert zu bezahlen.
c. Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen gegen Forderung der W.H.U. GmbH ist, aus welchem Grunde auch immer, unzulässig.
d. Die Preise der routinemäßig zu erbringenden Leistungen (Prüfungen, Inspektionen) sind in einem Leistungsverzeichnis festgehalten. Sollten die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Preise nach Auftragserteilung geändert werden, so gelten die bei Auftragserteilung gültigen Preise als vereinbart.
e. Soweit es sich nicht um Routineleistungen handelt, werden die Preise der Leistungen gesondert nach einem festgelegten Berechnungsschlüssel erstellt und dem Kunden auf Wunsch mit einem verbindlichen Angebot übermittelt.
f. Ein einmal gewährter Rabatt begründet keinen Rechtsanspruch in Bezug auf weitere Leistungen.
g. Der Auftraggeber hat der W.H.U. GmbH bei Auftragserteilung eine Rechnungsadresse bekannt zu geben. Zusätzlich kann die Adresse um eine E-MailAdresse ergänzt werden.
h. Die Rechnungslegung kann elektronisch oder per Brief an die vom Auftraggeber bekannt gegebene Adresse erfolgen.
i. Die Berichte der W.H.U. GmbH werden grundsätzlich im Format „.pdf“ digital signiert per e-mail an den Auftraggeber bzw. an eine von diesem bekannt gegebene e-mail-Adresse (bzw. Datenbank) übermittelt. Im Fall der Bekanntgabe lediglich einer normalen Anschrift wird ein schriftlicher Bericht der W.H.U. GmbH (1 Exemplar) an die bekannt gegebene Adresse versendet. Mehrkosten für weitere Exemplare, der Änderung der Lieferadresse oder mit dem Wunsch des Auftraggebers nach anderen elektronischen Formaten, gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind von diesem zu bezahlen.
j. Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung von Rechnungen unter € 2000,- ohne Abzüge binnen 7 Tagen ab Rechnungslegung auf das von der W.H.U. GmbH genannte Konto einer Bank mit inländischer Niederlassung zu erfolgen. Rechnungen mit einem Endbetrag von größer € 2000,- sind binnen 30 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzüge zu bezahlen.
k. Im Falle des Zahlungsverzuges sind Zinsen in der Höhe von 9,2% per anno über dem Basiszinssatz der EZB zuzüglich Mahnspesen zu entrichten.
7. Eigentumsvorbehalt:
a. Die W.H.U. GmbH behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihr erstellten Unterlagen (insbesondere Berichte) bis zur vollständigen Bezahlung des Preises bzw. bis zur Erfüllung aller Forderungen vor.
b. Jedwede Nutzung der Berichte oder Teilen davon ist bis zur vollständigen Bezahlung des Preises nur mit ausdrücklicher Zustimmung der W.H.U. GmbH zulässig.
c. Im Falle des Zuwiderhandelns gegen die Bestimmungen 7b zum Schutz der Berichte hat die W.H.U. GmbH Anspruch auf eine Pönale des angemessenen Entgeltes der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches von dieser Vertragsstrafe unberührt bleibt. d. Im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen ist die W.H.U. GmbH berechtigt, eine Verwendung dieser Produkte zu untersagen sowie eine sofortige Rücksendung der Originale zu verlangen.
8. Gewährleistung und Schadenersatz:
a. Für akkreditierte Tätigkeiten gelten die Anforderungen aus der Akkreditierungsversicherungsverordnung mit einer Höchstgrenze von € 3 000 000,-.
b. Gewährleistungsansprüche auf die Beseitigung von allfälligen Mängeln müssen vom Auftraggeber unverzüglich nach Bekanntwerden des Mangels, spätestens jedoch nach 14 Tagen bei sonstiger Präklusion, schriftlich geltend gemacht werden.
c. Die Gewährleistung für Mängel ist auf einen Zeitraum von 3 Monaten ab Erbringung der Leistung eingeschränkt.
d. Punkt 8.a.) und 8.b.) findet auf Verbraucher keine Anwendung, es gilt diesbezüglich die gesetzliche Gewährleistungsfrist als vereinbart.
e. Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen, sofern Verbesserung oder der Austausch möglich sind. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von der W.H.U. GmbH innerhalb angemessener Frist, welche ein Drittel der durchzuführenden Leistung beträgt, zu erfüllen. Ist die Frist ungenützt verstrichen oder konnte im Rahmen der primären Rechtsbehelfe keine Behebung des Mangels durchgeführt werden, so steht dem Auftraggeber lediglich das Recht auf Preisminderung zu.
f. Hat die W.H.U. GmbH in Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten im nicht akkreditierten Bereich dem Auftraggeber schuldhaft einen Schaden zugefügt, so ist dessen Haftung für den Ersatz des dadurch verursachten Schadens - sofern im Einzelfall nicht anders geregelt – bei leichter Fahrlässigkeit wie folgt begrenzt:
• bei ungerechtfertigtem Rücktritt und Personenschäden ohne Begrenzung
• in allen anderen Fällen mit folgenden Begrenzungen: o bei Unternehmergeschäften ist eine Haftung ausgeschlossen; o bei Verbrauchergeschäften besteht eine Haftung bis zum dreifachen der Auftragssumme.
• eine Haftung für die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten besteht nicht.
g. Die Haftung gegenüber Unternehmen ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. h. Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9. Beschwerden:
a. Beschwerden und Rückfragen über Prüfungen, Inspektionen, Gutachten bzw. deren Ergebnisse können mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich an die W.H.U. GmbH gerichtet werden. Die W.H.U. GmbH prüft die Berechtigung der Beschwerde durch Nachvollziehung des Aktes. Der Kunde erhält je nach Wunsch eine telefonische oder schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Beschwerdebehandlung. Im Falle der Strittigkeit von Ergebnissen bietet die W.H.U. GmbH - soweit möglich - die Wiederholung der Prüfung bei einer weiteren akkreditierten Stelle an. Im Falle der Bestätigung der von der W.H.U. GmbH ermittelten Ergebnisse sind die Kosten für die Wiederholungsprüfung und der zusätzliche Aufwand vom Auftraggeber zu tragen.
10. Schutz der Arbeitserzeugnisse, Vertraulichkeit, Datenverarbeitung:
a. W.H.U. GmbH behält an den erbrachten Leistungen - soweit diese hierfür geeignet sind - das Urheberrecht. Der Auftraggeber darf die im Rahmen seines Auftrages erstellten Berichte nur für den vereinbarungsgemäß bestimmten Zweck verwenden. Jede anderwärtige Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Berichtsteilen oder Auszügen aus Berichten bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die W.H.U. GmbH.
b. Die W.H.U. GmbH stellt dem Auftraggeber alle Ergebnisse, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Auftrag erhalten werden, zur Verfügung. Alle vom Auftraggeber erhaltenen Informationen sowie die aus den Untersuchungen gewonnenen Informationen werden – sofern nicht gesetzlich anders geregelt - vertraulich behandelt.
c. Für die Abwicklung der Aufträge ist die W.H.U. GmbH verpflichtet, persönliche und wirtschaftliche Daten des Auftraggebers (elektronisch oder in schriftlicher Form) zu speichern und zum Zwecke der Berichtserstellung und Rechnungslegung verarbeiten. Mit der Auftragserteilung ist somit eine Zustimmung zur Verwendung der Daten für den vorgenannten Zweck erteilt. Details über die gespeicherten Daten können der Website der W.H.U. GmbH entnommen werden. Ein Antrag auf Löschung der Daten kann jederzeit von der betroffenen Person gestellt werden. Die Daten werden gelöscht, wenn keine direkten oder indirekten gesetzlichen Verpflichtungen zur Beibehaltung der Daten mehr bestehen. Die W.H.U. GmbH gibt keine Daten ohne Zustimmung der betroffenen Person bzw. des Auftraggebers weiter.
11. Rechtswahl, Gerichtsstand:
a. Für Verträge zwischen Auftraggeber und der W.H.U. GmbH kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
b. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz der W.H.U. GmbH vereinbart.
a. Für alle vertraglichen Verpflichtungen der W.H.U. GmbH gegenüber dem Auftraggeber gelten, soweit nicht durch andere Vereinbarungen eingeschränkt, die nachstehend formulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der W.H.U. GmbH. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber diese AGB als vertragliche Grundlage an. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und wirksam.
b. Die AGB sind auf der Website der W.H.U. GmbH veröffentlicht und in den Firmenräumen ausgehängt.
c. Der Begriff Bericht umfasst im Sinne dieser AGB alle von der W.H.U. GmbH erstellten Produkte wie z. B. Prüfberichte, Inspektionsberichte, Gutachten in jeder Übermittlungsform inklusive sämtlicher zugehörigen Tabellen etc. Der Begriff „schriftlich“ umfasst auch den elektronischen Datenverkehr (z. B. e-mail), nicht jedoch eine Kommunikation über soziale Medien.
2. Aufträge:
a. Aufträge können schriftlich, mündlich oder fernmündlich erteilt werden. Auch die bloße Übermittlung von Proben gilt, sofern dies aus der Art der Probe, der Übermittlung oder deren Bezeichnung erkennbar ist, als Erteilung eines Prüf- bzw. Inspektionsauftrages. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der W.H.U. GmbH kommt zustande und gilt als abgeschlossen, sofern der vom Auftraggeber erteilte Auftrag von der W.H.U. GmbH entweder schriftlich durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder bei direkt übersendeten Proben konkludent durch Untersuchung der Probe angenommen wurde.
b. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, dem angenommenen schriftlichen Auftrag bzw. aus der von der W.H.U. GmbH erstellten Auftragsbestätigung (das Datum der Auftragsbestätigung kann vom Datum des Vertragsabschlusses abweichen). Insbesondere gilt bei nicht schriftlich erteilten Aufträgen ein Auftrag lediglich in jenem Umfang als angenommen, als dieser von der W.H.U. GmbH unter Zugrundelegung des erforderlichen Prüf-und Inspektionsumfanges entweder in der Auftragsbestätigung oder aber in den Begleitdokumenten zum Auftrag schriftlich festgelegt und bestätigt wurde. Die W.H.U. GmbH ist berechtigt, in Berichten Konformitätsbewertungen, die sich aus dem Auftrag ergeben, anzuführen. Gesonderte Bewertungen sind extra festzulegen. Sofern nichts anderes vereinbart, werden von der W.H.U. GmbH Messunsicherheiten nur dann berücksichtigt, wenn dies in den Vorgabedokumenten vorgesehen ist. Dies gilt auch für etwaige Variabilitäten aus der Probenahme.
c. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen des angenommenen Auftrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die W.H.U. GmbH um Bestandteil des den Änderungen zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses zu werden. Weicht die Auftragsbestätigung in Art und Umfang vom ursprünglichen Angebot ab, so gilt die Auftragsbestätigung als neues Angebot, es sei denn der Auftraggeber erhebt binnen drei Tagen dagegen Einwendungen. Auch Erklärungen, Bestätigungen oder Zusagen von einzelnen Mitarbeitern, durch welche bestehende Aufträge angepasst oder geändert werden, bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform sowie der schriftlichen Bestätigung durch die W.H.U. GmbH.
d. Soweit Fristen für die Auftragsdurchführung vorgesehen sind, sind diese nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden, d.h. entweder im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgehalten sind.
e. Die W.H.U. GmbH erfüllt ihre Leistungen entweder vor Ort oder in den Laboratorien in 5500 Bischofshofen, Bodenlehenstraße 15 bzw. 6068 Mils, Gewerbepark 16.
f. Die W.H.U. GmbH kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Im Falle der Inanspruchnahme Dritter ist die W.H.U. GmbH jedoch verpflichtet den Auftraggeber von dieser Absicht in Kenntnis zu setzen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.
g. Die W.H.U. GmbH kann zur Vertragserfüllung auch andere entsprechend Befugte mit Teilen von Prüfungen bzw. Inspektionen als Subunternehmer heranzuziehen und diesen im Namen und für Rechnung der W.H.U. GmbH Aufträge erteilen. Die W.H.U. GmbH ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber bereits vor Vertragsabschluss davon zu verständigen und auf diesen Umstand hinzuweisen. Mit Auftragserteilung, trotz dieses Hinweises, erklärt sich der Auftraggeber mit der Beziehung allfälliger Subunternehmer einverstanden.
3. Rücktritt:
a. Verbraucher im Sinne des KSchG sind berechtigt innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angaben von Gründen von ihrem Vertrag formlos zurücktreten. Empfohlen wird hierfür das auf der Website der W.H.U. GmbH (www.whu-lab.at) befindliche Formular zu verwenden. Sollte die W.H.U. GmbH im Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes durch den Verbraucher bereits mit der Ausführung des Auftrages begonnen haben, so hat der Verbraucher die bis dahin angefallene Kosten anteilig zu bezahlen. Mangels Abschluss der Arbeiten kann von der W.H.U. GmbH kein Bericht erstellt werden.
b. Abgesehen von Verbrauchergeschäften ist ein Rücktritt vom Vertrag nur aus wichtigen Gründen zulässig.
c. Als wichtige Gründe im Sinne des Punktes3.b. dieser AGB wird insbesondere angesehen:
• Bei Verzug der W.H.U. GmbH: Ein Rücktritt des Auftraggebers ist erst nach Setzen einer angemessenen, mindestens 14tägigen und mit eingeschriebenem Brief gesetzten Nachfrist möglich.
• Bei Verzug des Auftraggebers im Falle einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages für die W.H.U. GmbH unmöglich macht oder erheblich behindert, ist die W.H.U. GmbH zum Rücktritt berechtigt.
d. Ist die W.H.U. GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält diese den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar; dieses gilt ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Die W.H.U. GmbH hat sich in diesem Fall die ersparten Aufwendungen im Sinne des § 1168 ABGB anrechnen zu lassen. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind die bis zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung von der W.H.U. GmbH erbrachten Leistungen zu honorieren.
4. Probenahme, Probenanlieferung und Probenaufbewahrung:
a. Die Anlieferung der Proben erfolgt - soweit nicht anders vereinbart - auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Bei Versand durch den Auftraggeber muss das Untersuchungsmaterial sachgemäß und unter Beachtung etwaiger von der W.H.U. GmbH erstellter Anweisungen verpackt sein.
b. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die auf eine gefährliche Beschaffenheit des Probenmaterials zurückzuführen sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf alle ihm bekannten Gefahren hinzuweisen und der W.H.U. GmbH diese Hinweise schriftlich mitzuteilen. c. Erfolgt eine gegenseitig vereinbarte Probenahme bzw. Inspektion oder eine Probenanlieferung vor Ablauf einer eventuellen Rücktrittsfrist so wird zur Kenntnis genommen, dass das Rücktrittsrecht mit der Berichtserstellung (=vollständige Vertragserfüllung) durch die W.H.U. GmbH erlischt. Eine Übernahme von Proben durch die W.H.U. GmbH erfolgt erst nach Erteilung eines Auftrages. Die W.H.U. GmbH ist berechtigt, die Übernahme von Proben ohne Auftrag abzulehnen. Aufgrund von Vorbereitungsarbeiten gelten mit der Übernahme der Proben mindestens 50% der vertraglichen Leistung als bereits erfüllt.
d. Die Proben werden, soweit die Beschaffenheit dies zulässt, mindestens 6 Monate nach Beendigung der Prüfung aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Proben unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften entsorgt. Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sofern der Kunde eine Rückgabe der Proben wünscht, erfolgt dies nach schriftlicher Aufforderung auf seine Kosten. Dies gilt auch für den Fall eines Vertragsrücktrittes.
5. Prüfungs- und Inspektionsdurchführung, Qualitätssicherung:
a. Die W.H.U. GmbH erbringt ihre Leistungen nach dem zur Zeit der Beauftragung geltendem Stand der Technik und unter Zugrundelegung branchenüblicher Sorgfalt. Nach Möglichkeit werden gesetzliche, genormte oder andere allgemein anerkannte Prüf- und Inspektionsverfahren angewendet. Die W.H.U. GmbH ist berechtigt, fachlich gerechtfertigte Änderungen an den Verfahren vorzunehmen. Der Wunsch nach speziellen Verfahren muss der W.H.U. GmbH bereits bei der Angebotsanfrage mitgeteilt werden. Die W.H.U. GmbH hat das Recht, die Durchführung von Prüfungen und Inspektionen abzulehnen, die ein objektives Ergebnis gefährden könnten oder von geringer Aussagekraft sind.
b. Der Kunde hat das Recht - sofern keine anderen gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen - bei den von ihm beauftragten Prüfungen und Inspektionen anwesend zu sein. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten (organisatorischer Aufwand, Geheimhaltung) sind von ihm zu tragen.
c. Die W.H.U. GmbH ist von der Akkreditierung Austria als Prüfstelle nach EN ISO 17025 und Inspektionsstelle nach EN ISO 17020 akkreditiert. Der Akkreditierungsumfang kann zu Geschäftszeiten in den Laborräumen eingesehen werden bzw. im Internet heruntergeladen werden.
6. Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen:
a. Sämtliche Preise sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt
b. In den angegebenen Preisen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht erhalten, diese ist vom Auftraggeber gesondert zu bezahlen.
c. Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen gegen Forderung der W.H.U. GmbH ist, aus welchem Grunde auch immer, unzulässig.
d. Die Preise der routinemäßig zu erbringenden Leistungen (Prüfungen, Inspektionen) sind in einem Leistungsverzeichnis festgehalten. Sollten die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Preise nach Auftragserteilung geändert werden, so gelten die bei Auftragserteilung gültigen Preise als vereinbart.
e. Soweit es sich nicht um Routineleistungen handelt, werden die Preise der Leistungen gesondert nach einem festgelegten Berechnungsschlüssel erstellt und dem Kunden auf Wunsch mit einem verbindlichen Angebot übermittelt.
f. Ein einmal gewährter Rabatt begründet keinen Rechtsanspruch in Bezug auf weitere Leistungen.
g. Der Auftraggeber hat der W.H.U. GmbH bei Auftragserteilung eine Rechnungsadresse bekannt zu geben. Zusätzlich kann die Adresse um eine E-MailAdresse ergänzt werden.
h. Die Rechnungslegung kann elektronisch oder per Brief an die vom Auftraggeber bekannt gegebene Adresse erfolgen.
i. Die Berichte der W.H.U. GmbH werden grundsätzlich im Format „.pdf“ digital signiert per e-mail an den Auftraggeber bzw. an eine von diesem bekannt gegebene e-mail-Adresse (bzw. Datenbank) übermittelt. Im Fall der Bekanntgabe lediglich einer normalen Anschrift wird ein schriftlicher Bericht der W.H.U. GmbH (1 Exemplar) an die bekannt gegebene Adresse versendet. Mehrkosten für weitere Exemplare, der Änderung der Lieferadresse oder mit dem Wunsch des Auftraggebers nach anderen elektronischen Formaten, gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind von diesem zu bezahlen.
j. Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung von Rechnungen unter € 2000,- ohne Abzüge binnen 7 Tagen ab Rechnungslegung auf das von der W.H.U. GmbH genannte Konto einer Bank mit inländischer Niederlassung zu erfolgen. Rechnungen mit einem Endbetrag von größer € 2000,- sind binnen 30 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzüge zu bezahlen.
k. Im Falle des Zahlungsverzuges sind Zinsen in der Höhe von 9,2% per anno über dem Basiszinssatz der EZB zuzüglich Mahnspesen zu entrichten.
7. Eigentumsvorbehalt:
a. Die W.H.U. GmbH behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihr erstellten Unterlagen (insbesondere Berichte) bis zur vollständigen Bezahlung des Preises bzw. bis zur Erfüllung aller Forderungen vor.
b. Jedwede Nutzung der Berichte oder Teilen davon ist bis zur vollständigen Bezahlung des Preises nur mit ausdrücklicher Zustimmung der W.H.U. GmbH zulässig.
c. Im Falle des Zuwiderhandelns gegen die Bestimmungen 7b zum Schutz der Berichte hat die W.H.U. GmbH Anspruch auf eine Pönale des angemessenen Entgeltes der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches von dieser Vertragsstrafe unberührt bleibt. d. Im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen ist die W.H.U. GmbH berechtigt, eine Verwendung dieser Produkte zu untersagen sowie eine sofortige Rücksendung der Originale zu verlangen.
8. Gewährleistung und Schadenersatz:
a. Für akkreditierte Tätigkeiten gelten die Anforderungen aus der Akkreditierungsversicherungsverordnung mit einer Höchstgrenze von € 3 000 000,-.
b. Gewährleistungsansprüche auf die Beseitigung von allfälligen Mängeln müssen vom Auftraggeber unverzüglich nach Bekanntwerden des Mangels, spätestens jedoch nach 14 Tagen bei sonstiger Präklusion, schriftlich geltend gemacht werden.
c. Die Gewährleistung für Mängel ist auf einen Zeitraum von 3 Monaten ab Erbringung der Leistung eingeschränkt.
d. Punkt 8.a.) und 8.b.) findet auf Verbraucher keine Anwendung, es gilt diesbezüglich die gesetzliche Gewährleistungsfrist als vereinbart.
e. Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen, sofern Verbesserung oder der Austausch möglich sind. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von der W.H.U. GmbH innerhalb angemessener Frist, welche ein Drittel der durchzuführenden Leistung beträgt, zu erfüllen. Ist die Frist ungenützt verstrichen oder konnte im Rahmen der primären Rechtsbehelfe keine Behebung des Mangels durchgeführt werden, so steht dem Auftraggeber lediglich das Recht auf Preisminderung zu.
f. Hat die W.H.U. GmbH in Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten im nicht akkreditierten Bereich dem Auftraggeber schuldhaft einen Schaden zugefügt, so ist dessen Haftung für den Ersatz des dadurch verursachten Schadens - sofern im Einzelfall nicht anders geregelt – bei leichter Fahrlässigkeit wie folgt begrenzt:
• bei ungerechtfertigtem Rücktritt und Personenschäden ohne Begrenzung
• in allen anderen Fällen mit folgenden Begrenzungen: o bei Unternehmergeschäften ist eine Haftung ausgeschlossen; o bei Verbrauchergeschäften besteht eine Haftung bis zum dreifachen der Auftragssumme.
• eine Haftung für die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten besteht nicht.
g. Die Haftung gegenüber Unternehmen ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. h. Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9. Beschwerden:
a. Beschwerden und Rückfragen über Prüfungen, Inspektionen, Gutachten bzw. deren Ergebnisse können mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich an die W.H.U. GmbH gerichtet werden. Die W.H.U. GmbH prüft die Berechtigung der Beschwerde durch Nachvollziehung des Aktes. Der Kunde erhält je nach Wunsch eine telefonische oder schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Beschwerdebehandlung. Im Falle der Strittigkeit von Ergebnissen bietet die W.H.U. GmbH - soweit möglich - die Wiederholung der Prüfung bei einer weiteren akkreditierten Stelle an. Im Falle der Bestätigung der von der W.H.U. GmbH ermittelten Ergebnisse sind die Kosten für die Wiederholungsprüfung und der zusätzliche Aufwand vom Auftraggeber zu tragen.
10. Schutz der Arbeitserzeugnisse, Vertraulichkeit, Datenverarbeitung:
a. W.H.U. GmbH behält an den erbrachten Leistungen - soweit diese hierfür geeignet sind - das Urheberrecht. Der Auftraggeber darf die im Rahmen seines Auftrages erstellten Berichte nur für den vereinbarungsgemäß bestimmten Zweck verwenden. Jede anderwärtige Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Berichtsteilen oder Auszügen aus Berichten bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die W.H.U. GmbH.
b. Die W.H.U. GmbH stellt dem Auftraggeber alle Ergebnisse, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Auftrag erhalten werden, zur Verfügung. Alle vom Auftraggeber erhaltenen Informationen sowie die aus den Untersuchungen gewonnenen Informationen werden – sofern nicht gesetzlich anders geregelt - vertraulich behandelt.
c. Für die Abwicklung der Aufträge ist die W.H.U. GmbH verpflichtet, persönliche und wirtschaftliche Daten des Auftraggebers (elektronisch oder in schriftlicher Form) zu speichern und zum Zwecke der Berichtserstellung und Rechnungslegung verarbeiten. Mit der Auftragserteilung ist somit eine Zustimmung zur Verwendung der Daten für den vorgenannten Zweck erteilt. Details über die gespeicherten Daten können der Website der W.H.U. GmbH entnommen werden. Ein Antrag auf Löschung der Daten kann jederzeit von der betroffenen Person gestellt werden. Die Daten werden gelöscht, wenn keine direkten oder indirekten gesetzlichen Verpflichtungen zur Beibehaltung der Daten mehr bestehen. Die W.H.U. GmbH gibt keine Daten ohne Zustimmung der betroffenen Person bzw. des Auftraggebers weiter.
11. Rechtswahl, Gerichtsstand:
a. Für Verträge zwischen Auftraggeber und der W.H.U. GmbH kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
b. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz der W.H.U. GmbH vereinbart.