Badewasser
Schwimmbäder in Hotellerie, Gasthof, Pensionen, Sportstätten und Wohnanlagen mit mehr als 5 Wohneinheiten, aber auch öffentliche Freibäder und Hallenbäder müssen einmal im Jahr der Behörde ein wasserhygienisches Gutachten gemäß Bäderhygienegesetz vorlegen. Unter dem Begriff Schwimmbad fallen aber auch (Klein-) Badeteiche und Whirlwannen (Warmsprudelwannen). Auch Becken und Wannen in medizinischen Einrichtungen gehören dazu.
Wir erstellen hierfür Gutachten mit unseren fachlich hochqualifizierten Inspektoren. Mit unserem besonderen Sachverstand bewerten wir auch eine gemäß Bäderhygienegesetz vorgesehene Tolerierbarkeit von Abweichungen.
Aber auch für Probleme bei privaten Schwimmbädern sind wir Ansprechpartner.
Wir erstellen hierfür Gutachten mit unseren fachlich hochqualifizierten Inspektoren. Mit unserem besonderen Sachverstand bewerten wir auch eine gemäß Bäderhygienegesetz vorgesehene Tolerierbarkeit von Abweichungen.
Aber auch für Probleme bei privaten Schwimmbädern sind wir Ansprechpartner.
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Chemisches und mikrobiologisches Labor für Wasser, Hygiene und Umwelt
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